Niedersachsen
In Niedersachsen ist der herkunftssprachliche Unterricht (als Erstsprachenunterricht/ ESU) über einen eigenen Erlass als staatliches Angebot im Gesamtkonzept der Schule verankert: Ab einer geringen Hürde von 8 Teilnehmenden kann ESU von Klasse 1 bis 10 eingerichtet werden, wobei die Leistungen benotet werden, im Sekundarbereich I als Wahlpflichtfach versetzungs- sowie abschlussrelevant sind und eine Sprachprüfung auf B1-Niveau mangelhafte Leistungen in einer Fremdsprache ausgleichen kann.
Detaillierte Informationen folgen in Kürze.