Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein existiert für Polnisch weder ein staatlicher noch ein konsularischer Herkunftssprachen- oder Fremdsprachenunterricht; Polnischsprecher/-innen bleibt lediglich die Möglichkeit, im Rahmen der zentralen Schulabschlüsse (ESA/MSA) eine abschlussbezogene Herkunftssprachenprüfung abzulegen, um die Notenarbeit in einer regulären Fremdsprache zu ersetzen.
Detaillierte Informationen folgen in Kürze.