Hessen

In Hessen stützt sich das Angebot für Polnisch zwar explizit auf den deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrag von 1991 und wird zentral koordiniert, ist jedoch als freiwilliger HSU von Klasse 1 bis 10 ohne eigene Lehrpläne oder Noten geregelt; eine Anerkennung erfolgt nur als Zeugnisvermerk oder eingeschränkt über eine Sprachfeststellungsprüfung als Ersatz für eine Pflichtfremdsprache ab Klasse 7.

Detaillierte Informationen folgen in Kürze.