Berlin
In Berlin ist die Förderung von Mehrsprachigkeit gesetzlich im Schulgesetz verankert: Während der Erstsprachenunterricht (ESU) als freiwilliges Zusatzangebot in der Grundschule organisiert wird, ist Polnisch an der Staatlichen Europa-Schule Berlin (SESB) sowie im Rahmen von Sprachfeststellungsprüfungen (z. B. TELC B1) oder als reguläres Schulfach bis hin zum Abitur fest im Schulsystem verankert.
Detaillierte Informationen folgen in Kürze.