Bayern

In Bayern erfolgt der herkunftssprachliche Unterricht für Polnisch außerhalb des staatlichen Schulsystems in konsularischer Trägerschaft und wird nur auf Zeugnisbeiblättern vermerkt, während Polnisch als staatlich regulierte Fremdsprache (z. B. als Wahlunterricht oder spät beginnende Fremdsprache ab Klasse 11 inklusive Abiturprüfung) angeboten wird.

Detaillierte Informationen folgen in Kürze.